Tagespflege EMSER

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Die Tagespflege Emser hat eröffnet und begrüßt die ersten Gäste

Unsere Tagespflege Emser versteht sich als eine optimale Ergänzung zum ambulanten Pflegedienst und bietet ein breites Spektrum an Angeboten für ältere, hilfs – und pflegebedürftige Menschen. Unser qualifiziertes Personal hilft Ihnen in einer häuslichen Atmosphäre, die körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten zu erhalten und auszubauen. Somit kann ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung auf Dauer vermieden werden und das eigene häusliche Umfeld gewahrt bleiben.

 

Tagespflege Emser - Tagesablauf

Wir organisieren die Tagesabläufe unserer Gäste Individuel

Die Tagespflegeeinrichtung ist zudem ein Ort der Begegnung und Kommunikation, die zur Förderung sozialer Kontakte beiträgt. Somit haben Sie die Möglichkeit ihren Aufenthalt gemeinsam mit anderen Gästen und unserem engagierten Personal zu gestalten. Dabei ist es unsere höchste Priorität, Ihnen die Rahmenbedingungen zu bieten, welche dazu beitragen, dass Sie Ihren Aufenthalt aktiv und dabei Altersgerecht durchlaufen. Zudem haben Sie immer die Wahl zwischen mehreren parallel laufenden Beschäftigungsprogrammen.

 

Bei uns haben Sie natürlich jederzeit die Freiheit, sich in einen Ruheraum zurückzuziehen, um zu erholen und neue Kräfte zu tanken. Somit trägt das Konzept unserer Tagespflegeeinrichtung dazu bei, dass Ihre selbstständige Lebensführung  bestehen bleibt, Sie aber gleichzeitig die Möglichkeit haben, in einem angenehmen Ambiente den Alltag aktiv und zugleich entspannt zu genießen.

Liebe Interessenten und Angehörige,
wünschen Sie weitere Informationen oder eine persönliche Beratung?
Rufen Sie uns einfach an oder besuchen Sie uns gerne vor Ort - Wir sind für Sie da!

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Probetag und Lernen Sie uns kennen !
 

Tagespflege Emser

Emser Str. 5 | 10719 Berlin
Теl.: (030) 86 39 51 06
Fax.: (030) 86 39 51 07
info@tagespflege-emser.de

Verkehrsgünstig in der Nähe des Fehrbelliner Platz (U-Bahn U7/U3)

 

WICHTIG

  • Die Leistungen der Tagespflege Emser werden zusätzlich der häuslichen Pflege gewährt.
  • Die Leistungen der Tagespflege Emser gehen nicht zu Lasten der vorhandenen häuslichen Pflege !
  • Wählen Sie eine Kombination aus dem Besuch der Tagespflege Emser und häuslicher Krankenpflege, erhöhen sich Ihre Leistungen je hälftig.

Sie schöpfen zum Beispiel die Leistungen der Pflegeversicherung über die Pflege unseres ambulanten Dienstes voll aus. Ab sofort steht Ihnen, sofern Sie eine Tagespflegestätte besuchen, nochmals die Hälfte der bewilligten Sachleistung zu. Dies gilt auch im umgekehrten Fall. Zu den einzelnen Leistungsmodulen, welche die Pflegekassen übernehmen, berät Sie unsere Pflegedienstleiterin gern persönlich und stellt mit Ihnen ein individuelles Leistungsangebot zusammen.

 

 

Pflegestufensätze

keine Pflegestufe

Sie wählen aus unserem Leistungskatalog die auf Sie abgestimmten Pflegemodule aus und zahlen privat oder  ggf. Sozialamt

Pflegestufe 1

Die Pflegekasse bezuschusst Ihre Pflege mit 420,-Euro Sachleistung

Pflegestufe 2

Die Pflegekasse bezuschusst Ihre Pflege mit 980,-Euro Sachleistung

Pflegestufe 3

Die Pflegekasse bezuschusst Ihre Pflege mit 1470,-Euro Sachleistung


Des Weiteren haben Sie bei uns die Möglichkeit, die Leistungen zur Betreuung nach § 45b Abs.1, Ziffer 3, SGB XI in Anspruch zu nehmen. Dass heißt, die Pflegeversicherung erstattet auf Antrag der Pflegebedürftigen und nach Feststellung der Anspruchsberechtigung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen zwischen 100,- Euro und 200,-Euro je Monat an zusätzlichen Betreuungsleistungen, welche auch zur bezahlung des Eigenanteils der Tagespflege genutzt werden kann.


Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson (Angehörige) wegen Urlaub, Krankheit oder beruflichen bzw. anderen Gründen verhindert ist, d.h. die erforderliche Pflege nicht durchführen kann. (Anmerkung: der Pflegekasse ist kein Nachweis über den Grund vorzulegen!).

Die Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn die Pflegesachleistung (auch in Kombination mit Tagespflege) nicht ausreicht, um die Pflege während der Verhinderung sicher zu stellen. Die Verhinderungspflege ist also eine zusätzliche Leistung, die die Pflegekasse gleichzeitig mit der Pflegesachleistung/Tagespflegeleistung gewährt.

Verhinderungspflege wird für maximal 28 Tage/Jahr (4 Wochen) und bis zu einem Höchstbetrag von 1510,00 €/Jahr gewährt. Die Tagesgrenze von 28 Tagen hat nur Gültigkeit, wenn die Verhinderungspflege tageweise, d.h. mindestens 8 Stunden am Tag in Anspruch genommen wird (z.B. in der Kurzzeitpflege). Bei Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden täglich (z.B. in der Tagespflege) zählt nur der maximale Höchstbetrag, die Anzahl der Tage darf überschritten werden.

Der Antrag auf Verhinderungspflege kann entweder vor oder nach der Zeit der Verhinderung gestellt werden.

Voraussetzungen, um die Verhinderungspflege beantragen zu können:

  • der Pflegebedürftige muss seit mindestens 6 Monaten gepflegt werden (unabhängig davon, ob die ganzen 6 Monate eine Pflegestufe vorlag)
  • es muss eine Pflegeperson vorhanden sein, die auch der Pflegekasse bekannt ist (Die Namen der Pflegepersonen werden normalerweise auf dem Antragsformular zur Pflegeeinstufung angegeben)

Der Versicherte bzw. die Pflegeperson kann sich an folgende Institutionen wenden, die die Pflege während der Verhinderungszeit übernehmen:

  • die Sozialstation/Pflegedienste für die Pflege zu Hause
  • die Tagespflege für die Pflege und Betreuung tagsüber
  • die Kurzzeitpflegeeinrichtung für eine Pflege und Betreuung (außer Haus) rund um die Uhr

Beispiel: Frau Müller ist in Pflegestufe 1 und wird von ihrer Tochter, einem Pflegedienst und der Tagespflege (2 mal wöchentlich) gepflegt. Sie hat monatlich 660,00 € zur Verfügung. Die Tagespflege rechnet 220,00 € ab, der Pflegedienst rechnet 440,00 € ab, die Leistung der Pflegekasse ist also aufgebraucht. Die Tochter ist nun für 2 Wochen verhindert. In dieser Zeit soll die Tagespflege 5 mal wöchentlich besucht werden und der Pflegedienst zusätzliche Pflege übernehmen, die bisher die Tochter erbracht hat. Für die Tagespflege und den Pflegedienst stehen nun außer den 660,00 € noch weitere 1510,00 € zur Verfügung, über die abgerechnet werden können.

Die genannten Einrichtungen rechnen die Verhinderungspflege meist direkt mit der Pflegekasse ab.

Außerdem kann die Verhinderungspflege auch durch andere Pflegepersonen erbracht werden. Übernehmen Verwandte oder in häuslicher Gemeinschaft Lebende die Pflege, beträgt die finanzielle Leistung der Verhinderungspflege jedoch nur die Höhe des jeweiligen monatlichen Pflegegeldes. übernimmt eine Nachbarin gegen Bezahlung die Pflege, so können diese Aufwendungen im Rahmen der normalen Verhinderungspflege (bis max. 1510,00 €) geltend gemacht werden. (Problem: wie wird die Erwerbstätigkeit der Nachbarin steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt ?) Darüber hinaus besteht für alle (Ersatz)Pflegepersonen die Möglichkeit, nachweisbare Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege (z.B. Fahrtkosten, Verdienstausfall) bezahlt zu bekommen.

 
Kontakt

Adlena GmbH
Häusliche Krankenpflegestation

Lietzenburger Str. 97
D-10719 Berlin

Telefon: (030) 88 77 422-0 (24h)
Fax: (030) 88 77 422-49
e-Mail: info@adlena.de
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